Ehrenordnung LWNV

1. Einleitung/Vorbemerkung 

Diese Ehrenordnung dient als Richtlinie für besondere Leistungen bzw. besondere Anerkennung und zur langjährigen Treue zum LWNV. 



a. Als Zeichen der Treue zum Verband

(1) Metallgeschlagenes Verbandsemblem als Hutabzeichen vorne oder an der linken Hutseite der in der Kleiderordnung beschriebenen Kopfbedeckung oder mit einem Lederanhänger auf der linken Brustseite auf der Brusttasche zu tragen


1. Bronze – 10- jährige Mitgliedschaft 

2. Silber – 15- jährige Mitgliedschaft 

3. Gold – 20- jährige Mitgliedschaft 


b. Als Zeichen für besondere Leistungen oder besondere Anerkennung für den LWNV

(1) Hegespange als besonderes Verdienstabzeichen zu tragen über der linken Brusttasche an den in der Kleiderordnung beschriebenen Kleidern

3. Form der Ehrung 

a. Die Ehrungen erfolgen im feierlichen Rahmen der Mitgliederversammlung durch den Landesvorsitzenden oder seinen Vertreter. Der Geehrte erhält mit dem Treueabzeichen bzw. der Hegespange eine Urkunde, die ihn namentlich auszeichnet. Alle Geehrten werden in der BDJV-Zeitschrift namentlich veröffentlicht. 


b. Ehrungen für den LWNV können an ordentliche Mitglieder oder fördernde Mitglieder als natürliche Person verliehen werden. 

4. Vorschläge für die Ehrungen

a. Die Treueauszeichnungen werden verliehen bei

(1) Ungekündigter Mitgliedschaft 

(2) Pünktliche Beitragszahlungen ohne Beitragsrückstand 

(3) Keine Disziplinarverfahren 


b. Vorschläge für die Hegespange zur Ehrung für besondere Leistungen oder besondere Anerkennung für den LWNV kann jedes Mitglied des LWNV an den Landesvorstand richten, der darüber zeitnah befindet. 



5. Ehrenmitgliedschaft 

Die Ehrenmitgliedschaft kann ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern oder Förderern, die sich für den LWNV in besonderer Weise verdient gemacht haben, verliehen werden. Die Ernennung wird durch den erweiterten Landesvorstand beschlossen und mit einer besonderen Urkunde ausschließlich an natürliche Personen verliehen. 

Ehrenmitglieder sind laut Satzung vom 05. Mai 2023 § 6 Absatz 4 von der Beitragszahlung befreit. 

6. Ehrenlandesvorstand 

Ein Landesvorstandsmitglied wird zum Ehrenvorstandsmitglied ernannt, wenn es sich in besonderem Maße für den Verein eingesetzt hat. Vorschläge für den Landesehrenvorstand können an den Landesvorstand gerichtet werden, der darüber zeitnah entscheidet. 

Die Landesvorsitzenden des Gründungsvorstands werden nach Amtsniederlage Landesehrenvorstandsmitglieder.


Sie sind weiterhin stimmberechtigt und von der Beitragszahlung laut Satzung vom 05. Mai 2023 § 6 Absatz 4 befreit. 



Die Ehrungen erfolgen im feierlichen Rahmen der Mitgliederversammlung durch den Landesvorsitzenden oder seinen Vertreter. 


7. Geprüfter Hegemeister 

a. Der Titel „geprüfter Hegemeister“ wird verliehen, wenn sich ein Mitglied über die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen des LWNV qualifiziert hat und seine Abschlussarbeit mit „bestanden“ bewertet wird. 


b. Die Auszeichnungen erfolgen im feierlichen Rahmen der Mitgliederversammlung durch den Landesvorsitzenden oder seinen Vertreter und werden in der BDJV-Zeitschrift namentlich veröffentlicht. 


c. Die Tragweise der Effekten ist in der Kleiderordnung geregelt.

Ehrenordnung zum download

Sie lesen nicht gerne am Bildschirm? Dann laden Sie sich doch einfach die Ehrenordnung herunter und drucken sich diese aus.

Ehrenordnung zum download
Share by: